25.11.2021, 12:05
zu Frage 1:
gehört meines Erachtens mitgerechnet.
zu Frage 2:
Gehört auch in den Beschäftigtenstand dazu.
Die Entlohnung gebührt in Höhe des Mindestbruttoentgelts.
Beihilfe gibt es aber keine, weil es eine Ersatzleistung von der ÖGK gibt.
zu Frage 3:
Die Empfehlungen der WKO-Aussendung unterstütze ich voll und ganz, weil dies die einzigen derzeit verfügbaren Optionen sind.
Aber es wird laufend weiterverhandelt.
gehört meines Erachtens mitgerechnet.
zu Frage 2:
Gehört auch in den Beschäftigtenstand dazu.
Die Entlohnung gebührt in Höhe des Mindestbruttoentgelts.
Beihilfe gibt es aber keine, weil es eine Ersatzleistung von der ÖGK gibt.
zu Frage 3:
Die Empfehlungen der WKO-Aussendung unterstütze ich voll und ganz, weil dies die einzigen derzeit verfügbaren Optionen sind.
Aber es wird laufend weiterverhandelt.