03.12.2021, 18:02
Information der Wirtschaftskammer Oberösterreich
Die Inanspruchnahme wird direkt zwischen den betroffenen Arbeitnehmer*innen und der Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG) abgewickelt und ist im aktuellen Kurzarbeitsbegehren nicht zu berücksichtigen.
Eine Antragsstellung bei der BUHAG wird voraussichtlich ab April 2022 möglich sein – die diesbezüglichen Förder-Richtlinien stehen noch nicht zur Verfügung.
Als vorläufige Anspruchsvoraussetzungen wurden folgende Kriterien definiert
Anspruchsberechtige Arbeitnehmer*innen müssen seit März 2020 – insgesamt/nicht durchgehend - mindestens 10 Monate (ob Natural- oder Kalendermonate ist noch
offen) in Kurzarbeit gewesen sein und Arbeitnehmer müssen im November 2021 in Kurzarbeit gewesen sein.
Hinweis: Ob ein KUA-Beginn und eine formale Einbeziehung im November ausreicht oder ob im November faktisch bewilligte und abgerechnete Ausfallsstunden abgerechnet werden mussten, kann in Ermangelung einer diesbezüglichen Förder-Richtlinie derzeit nicht verbindlich beantwortet werden!
Im November 2021 muss zudem das Bruttoentgelt weniger als 2.775 Euro aufweisen.
Die Inanspruchnahme wird direkt zwischen den betroffenen Arbeitnehmer*innen und der Buchhaltungsagentur des Bundes (BUHAG) abgewickelt und ist im aktuellen Kurzarbeitsbegehren nicht zu berücksichtigen.
Eine Antragsstellung bei der BUHAG wird voraussichtlich ab April 2022 möglich sein – die diesbezüglichen Förder-Richtlinien stehen noch nicht zur Verfügung.
Als vorläufige Anspruchsvoraussetzungen wurden folgende Kriterien definiert
Anspruchsberechtige Arbeitnehmer*innen müssen seit März 2020 – insgesamt/nicht durchgehend - mindestens 10 Monate (ob Natural- oder Kalendermonate ist noch
offen) in Kurzarbeit gewesen sein und Arbeitnehmer müssen im November 2021 in Kurzarbeit gewesen sein.
Hinweis: Ob ein KUA-Beginn und eine formale Einbeziehung im November ausreicht oder ob im November faktisch bewilligte und abgerechnete Ausfallsstunden abgerechnet werden mussten, kann in Ermangelung einer diesbezüglichen Förder-Richtlinie derzeit nicht verbindlich beantwortet werden!
Im November 2021 muss zudem das Bruttoentgelt weniger als 2.775 Euro aufweisen.