06.12.2021, 18:05
Wie gebe ich eine verkürzte Laufzeit für einen besonders betroffenen Betrieb bekannt,..... - Änderung!
Wie gebe ich eine verkürzte Laufzeit für einen besonders betroffenen Betrieb bekannt, wenn die Kurzarbeit bereits über den 31.03.2022 beantragt wurde (mit Aussicht auf 85 % Förderung) und nunmehr für einen Antrag mit Laufzeit bis 31.03.2022 die 100 %-Beihilfe zustehen würde?
Vor kurzem wurde im Rahmen einer Information das Prozedere dargestellt, wie man vorgehen soll, wenn man für einen "besonders betroffenen Betrieb" die 100 % Förderung beantragen möchte, aber die Kurzarbeit schon über den 31.03.2022 beantragt hat. (mit Aussicht auf 85 % Förderung).
Bitte, beachten Sie dabei den "neuen Schritt 2". Das sind die "Feinheiten", die sich seit heute nach dem IT-Release beim AMS herausgestellt haben:
Schritt 1: Einkürzen der KUA-Laufzeit via eAMS-Textnachricht
Schritt 2: (NEU Detailinfo) AMS-Änderungsmitteilung über „eingekürzte KUA-Laufzeit“ abwarten
Schritt 3: Erhöhte Beihilfe über Änderungsbegehren beantragen
Wenn man die „Einkürzungs-Textnachricht“ und das „Änderungsbegehren“ gleichzeitig ins eAMS-Konto „schießt“ kommt eine Fehlermeldung (wonach man eine Laufzeitverkürzung nicht über ein Änderungsbegehren beantragen kann) – da das AMS die „Einkürzung“ separat verarbeitet und im nächsten Schritt kann dann erst die erhöhte Beihilfe beantragt werden.
Eigentlich sind es 2 voneinander völlig entkoppelte Prozesse: Prozess 1: Verkürzung Laufzeit (Textnachricht) Prozess 2: Antrag der erhöhten Beihilfe (via Äderungsbegehren)".
Wie gebe ich eine verkürzte Laufzeit für einen besonders betroffenen Betrieb bekannt, wenn die Kurzarbeit bereits über den 31.03.2022 beantragt wurde (mit Aussicht auf 85 % Förderung) und nunmehr für einen Antrag mit Laufzeit bis 31.03.2022 die 100 %-Beihilfe zustehen würde?
Vor kurzem wurde im Rahmen einer Information das Prozedere dargestellt, wie man vorgehen soll, wenn man für einen "besonders betroffenen Betrieb" die 100 % Förderung beantragen möchte, aber die Kurzarbeit schon über den 31.03.2022 beantragt hat. (mit Aussicht auf 85 % Förderung).
Bitte, beachten Sie dabei den "neuen Schritt 2". Das sind die "Feinheiten", die sich seit heute nach dem IT-Release beim AMS herausgestellt haben:
Schritt 1: Einkürzen der KUA-Laufzeit via eAMS-Textnachricht
Schritt 2: (NEU Detailinfo) AMS-Änderungsmitteilung über „eingekürzte KUA-Laufzeit“ abwarten
Schritt 3: Erhöhte Beihilfe über Änderungsbegehren beantragen
Wenn man die „Einkürzungs-Textnachricht“ und das „Änderungsbegehren“ gleichzeitig ins eAMS-Konto „schießt“ kommt eine Fehlermeldung (wonach man eine Laufzeitverkürzung nicht über ein Änderungsbegehren beantragen kann) – da das AMS die „Einkürzung“ separat verarbeitet und im nächsten Schritt kann dann erst die erhöhte Beihilfe beantragt werden.
Eigentlich sind es 2 voneinander völlig entkoppelte Prozesse: Prozess 1: Verkürzung Laufzeit (Textnachricht) Prozess 2: Antrag der erhöhten Beihilfe (via Äderungsbegehren)".