16.05.2019, 17:25
Soweit die Teilzeitmehrarbeit auch regelmäßig bezahlt wurde (also nicht durch ZA konsumiert), ist sie (allerdings ohne Zuschlag) in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen.
Sonderzahlung Teilzeitkraft
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Nachrichten in diesem Thema |
Sonderzahlung Teilzeitkraft - von Anita - 13.05.2019, 14:58
RE: Sonderzahlung Teilzeitkraft - von Wilhelm Kurzböck - 16.05.2019, 17:25
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