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Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale
#1
Lieber Herr Kurzböck,

Dienstgeber KV Gastro in Kurzarbeit - alle Mitarbeiter (Koch, Kellner,Putzfrau) - muss das Trinkgeldpauschale allen Mitarbeiter in Kurzarbeit von 5 % gewährt werden, auch wenn diese Mitarbeiter wie Koch, Putzfrau ansonsten gar kein Trinkgeld, weil nicht im Service tätig, erhalten.

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Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale - von Andrea 2 - 10.12.2021, 14:29

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