10.12.2021, 20:32
Für den Fall, dass Sie mit dem Begriff "Trinkgeldpauschale" die "Trinkgeldersatzregelung" während der Kurzarbeit meinen, so liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig, dass diese allen Arbeitnehmer*innen, die sich in einem Betrieb, welcher dieser Regelung unterworfen ist, in Kurzarbeit befinden.
Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine Trinkgeldpauschale zum Ansatz kommt oder nicht.
Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine Trinkgeldpauschale zum Ansatz kommt oder nicht.