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Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale
#2
Für den Fall, dass Sie mit dem Begriff "Trinkgeldpauschale" die "Trinkgeldersatzregelung" während der Kurzarbeit meinen, so liegen Sie mit Ihrer Einschätzung richtig, dass diese allen Arbeitnehmer*innen, die sich in einem Betrieb, welcher dieser Regelung unterworfen ist, in Kurzarbeit befinden.

Dies ist völlig unabhängig davon, ob eine Trinkgeldpauschale zum Ansatz kommt oder nicht.
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RE: Kurzarbeit und Trinkgeldpauschale - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 10.12.2021, 20:32

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