27.12.2021, 17:49
(24.10.2021, 22:15)andreas schrieb: Ich habe das in einem ähnlichen Fall aufgrund der Lagerung bei Amazon in DE als ig Verbringen von AT nach DE und anschließendem steuerpflichtigem Verkauf mit deutscher USt behandelt.
Konsignationslager ist es bei einem Verkauf über Amazon normalerweise nicht, weil Amazon ja nicht der Abnehmer ist und die Abnehmer noch unbekannt sind.
Hallo!
Ich hätte dazu noch eine kurze Frage, da ich den selben Sachverhalt habe. Mein Klient ist in Österreich Kleinunternehmer! Wurde hier in Österreich eine Ust-Erklärung abgegeben? Wenn ja, was wurde gemeldet? Wurde auch eine ZM abgegeben? Wenn ja, mit welcher UID-Nummer (ich finde von Amazon leider keine)
Danke im Voraus,
NR