31.12.2021, 11:31
Kollektivvertragsabschlüsse KW 51/2021
A) Arbeitskräfteüberlassung - Arbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 3,45 % Lohnerhöhung (BG A zzgl. € 0,10)
Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
+ Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht
B) Bäuerliche Betriebe Burgenland - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um + 2,99 % erhöht
Die Kategorie 4 bleibt wie voriges Jahr vereinbart, unverändert bei € 1.500,--
Erhöhung des Lehrlingseinkommens um + 2,99%
Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um + 2,99 %
Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf 484,85 erhöht
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
C) Essig-, Essenzen- und Spirituosengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 %
D) Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 % erhöht.
Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz
E) Kelly / Snack&Back - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie Lehrlingseinkommen wurden um + 2,90 % erhöht.
Weiters wurde eine starke überproportionale Erhöhung der Dienstalterszulagen vereinbart.
Aufrechterhaltung der euromäßigen Überzahlung
F) Kohlensäuregetränkegewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 %
Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht.
G) Landwirtschaftliche Guts-, bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe STM - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 3,24 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 50 € das ergibt im Durchschnitt 7,91%
Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 3,00%
Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 3,40%
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen
H) Weinbaubetriebe WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,78 %
Das monatliche Lehrlingseinkommen wurde um 2,90 % erhöht
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
A) Arbeitskräfteüberlassung - Arbeiter*innen - KV-Abschluss per 1.1.2022
+ 3,45 % Lohnerhöhung (BG A zzgl. € 0,10)
Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
+ Redaktionelle Anpassungen im Rahmenrecht
B) Bäuerliche Betriebe Burgenland - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Monatslöhne werden in den Kategorien 1 bis 3 um + 2,99 % erhöht
Die Kategorie 4 bleibt wie voriges Jahr vereinbart, unverändert bei € 1.500,--
Erhöhung des Lehrlingseinkommens um + 2,99%
Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um + 2,99 %
Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf 484,85 erhöht
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.
C) Essig-, Essenzen- und Spirituosengewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 %
D) Forst-, und Landarbeiter Gemeinde WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden zwischen 3,04 – 3,22 % erhöht.
Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,0 % erhöht.
Übernahme der Altersteilzeitregelung aus dem Wiener Bedienstetengesetz
E) Kelly / Snack&Back - KV-Abschluss per 1.1.2022
Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie Lehrlingseinkommen wurden um + 2,90 % erhöht.
Weiters wurde eine starke überproportionale Erhöhung der Dienstalterszulagen vereinbart.
Aufrechterhaltung der euromäßigen Überzahlung
F) Kohlensäuregetränkegewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um + 2,7 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,7 %
Die euromäßige Überzahlung bleibt voll aufrecht.
G) Landwirtschaftliche Guts-, bäuerliche und nichtbäuerliche Betriebe STM - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 3,24 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 50 € das ergibt im Durchschnitt 7,91%
Erhöhung der Praktikantenentschädigung um 3,00%
Erhöhung der Kategorie Buschenschank Personal um 3,40%
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen
H) Weinbaubetriebe WIEN - KV-Abschluss per 1.1.2022
Erhöhung der Lohnkategorien um durchschnittlich 2,78 %
Das monatliche Lehrlingseinkommen wurde um 2,90 % erhöht
Sondernormen von der Landarbeitsordnung werden in den Kollektivvertrag übernommen
Die Sozialpartner sind übereingekommen, dass es sich um eine Saisonbranche im Sinne von § 107 Abs 2 und 4 LAG 2021 (Kündigungsfristen) handelt.
Anpassungen vom Landarbeitsgesetz werden vorgenommen.