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Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber
#4
Wenn der Erwerb der Karte 2021 (zB 11/2021) erfolgt ist und ab diesem Zeitpunkt (also zB ab 11/2021) die Laufzeit (vermutlich 12 Monate) begann, so können Sie - wenn eine Kopie der Karte oder der Rechnung vorgelegt und zum Lohnkonto genommen wird - auch im Jahr 2022 den Kostenersatz begünstigt dazu leisten.

Allerdings muss dann auch die Pendlerpauschale bzw. der Pendlereuro rückwirkend neu bewertet werden (entweder kompletter Wegfall oder nur noch für eine Teilstrecke, die nicht von PP/PE abgedeckt ist), da auch ein teilweiser Kostenersatz (auch wenn er erst später einsetzen sollte) nach Ansicht der Finanzverwaltung diese beschriebenen Auswirkungen nach sich zieht.

Auch die Zahl jener Kalendermonate, für welche die Laufzeit dieser Karte gilt, müsste dann am Lohnzettel für 2021 zumindest mit der Zahl 2 angegeben werden (natürlich auch auf dem Lohnkonto) und auf dem Lohnzettel für 2022 mit "10" (bzw. auf dem Lohnkonto für 2022).
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RE: Steuerfreie Jahreskarte, Ersatz durch Arbeitgeber - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 05.01.2022, 18:03

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