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Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen
#1
Ich habe die Anfrage einer Firma wegen der Übernahme der Buchhaltung.

Diese Firma möchte mir die Listen (Saldenlisten,..) übermitteln und diese sollte ich nur einspielen und daraus die UVA, usw.. erstellen,
möglicherweise auch die Bilanz.

Die AR+ER werden beim Klienten bereits verbucht.

In dieser Form werde ich das natürlich nicht machen (Haftungsproblem)

Wie geht Ihr in solchen Fällen vor?
Welche Unterlagen lasst Ihr Euch mit den Listen mitsenden, um die korrekte Verarbeitung der Belege zu kontrollieren?

Danke für Ihre Tipps
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Nachrichten in diesem Thema
Bearbeitung von Buchhaltungen - nur aufgrund von Listen - von Manfred - 27.05.2019, 13:53

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