16.12.2018, 21:47
Streng genommen müsste die Wissensvermittlung Gegenstand des Gewerbescheines sein, damit auch das Vortragen davon sv-rechtlich vorrangig (über das GSVG) abgedeckt ist.
Allerdings wird dies in der Praxis zumeist "nicht so eng" gesehen, sodass es derzeit noch ausreicht, dass ein fachlicher Zusammenhang zwischen Gewerbe und Vortrag besteht, um das freie Dienstverhältnis dem GSVG zuteilen zu können.
Umgekehrt ist nicht jeder Vortrag automatisch ein freies Dienstverhältnis, gerade Einsätze in Lehrgängen könnten das Vertragsverhältnis zum echten Dienstverhältnis werden lassen.
Allerdings wird dies in der Praxis zumeist "nicht so eng" gesehen, sodass es derzeit noch ausreicht, dass ein fachlicher Zusammenhang zwischen Gewerbe und Vortrag besteht, um das freie Dienstverhältnis dem GSVG zuteilen zu können.
Umgekehrt ist nicht jeder Vortrag automatisch ein freies Dienstverhältnis, gerade Einsätze in Lehrgängen könnten das Vertragsverhältnis zum echten Dienstverhältnis werden lassen.