20.01.2022, 13:34
Hallo, ich habe einen Neugründer, wo das Gewerbe erst im April anmeldet, jetzt aber schon in der Vorbereitung ist und Ausgaben hat. Unter anderem auch Rechnungen aus Deutschland. Kann da bereits die UID angefordert werden damit die Rechnungen für ihn als Reverse Charge ausgestellt werden können? Und bei den Rechnungen aus Österreich die er jetzt auch schon bekommt, kann da auch der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden? Danke für eure Hilfe