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Toleranzregelung GKK mbgM
#2
Die Toleranzregelung, wonach fehlerhafte oder verspätete mBGM zu Sanktionen in Form von Säumniszuschlägen führen können, ändert sich definitiv nicht. Hier bleibt alles beim 1.9.2019. Im Gegenteil: wir arbeiten auch an einer Verlängerung dieser Frist.

Offenbar gab es aber auch eine Toleranz bei den Anmeldungen (diese war allerdings nicht sehr deutlich kommuniziert). Diese endet nun mit 31.5.2019.
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Nachrichten in diesem Thema
Toleranzregelung GKK mbgM - von Robert - 29.05.2019, 07:53
RE: Toleranzregelung GKK mbgM - von Wilhelm Kurzböck - 29.05.2019, 15:50
RE: Toleranzregelung GKK mbgM - von Robert - 29.05.2019, 16:00

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