29.05.2019, 15:50
Die Toleranzregelung, wonach fehlerhafte oder verspätete mBGM zu Sanktionen in Form von Säumniszuschlägen führen können, ändert sich definitiv nicht. Hier bleibt alles beim 1.9.2019. Im Gegenteil: wir arbeiten auch an einer Verlängerung dieser Frist.
Offenbar gab es aber auch eine Toleranz bei den Anmeldungen (diese war allerdings nicht sehr deutlich kommuniziert). Diese endet nun mit 31.5.2019.
Offenbar gab es aber auch eine Toleranz bei den Anmeldungen (diese war allerdings nicht sehr deutlich kommuniziert). Diese endet nun mit 31.5.2019.