27.01.2022, 13:29
Die SV-Beitragsgrundlage wird ebenfalls angepasst, allerdings möglicherweise nicht zeitgleich, sondern erst ab dem Zeitpunkt der nächsten Verlängerung der Kurzarbeit.
Wurde die Kurzarbeit mit Wirkung ab 1.1.2022 verlängert, dann erfolgt diese Anpassung gleich, sonst erst zum nächsten Verlängerungstermin.
Wurde die Kurzarbeit mit Wirkung ab 1.1.2022 verlängert, dann erfolgt diese Anpassung gleich, sonst erst zum nächsten Verlängerungstermin.