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Kleinunternehmerpauschale
#1
20% Ausgabenpauschale werden nur für Betriebe gemäß Dienstleistungsverordnung angewendet. 

Nun habe ich ein Bauhilfsgewerbe (der Kunde kauft das Material selbst), bei welchem eigentlich nur die Arbeitskraft verrechnet wird. Es gibt keinen Wareneinkauf. Also ein Dienstleistungsbetrieb. Dieser scheint in der Dienstleistungsverordnung aber nicht auf.

Kann ich nun die 45% Ausgabenpauschale plus SV-Beiträge abziehen?  

Meiner Meinung nach kann ich die 45% anwenden. Aber ich bin mir halt wie immer bei unseren Gesetzen sehr unsicher.

Danke für eure Meinung.
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Nachrichten in diesem Thema
Kleinunternehmerpauschale - von Eva Maria - 01.02.2022, 15:01
RE: Kleinunternehmerpauschale - von PELA - 20.03.2022, 17:42
RE: Kleinunternehmerpauschale - von Eva Maria - 20.03.2022, 20:43

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