15.03.2022, 14:56
Familienbonus PLUS ist nicht negativsteuerfähig
BFG RV-7100032/2022 vom 9.2.2022
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Der Familienbonus Plus kann maximal mit jenem Betrag berücksichtigt werden, welcher der Höhe nach der Tarifsteuer nach § 33 Abs. 1 EStG entspricht.
2. Im Gegensatz zum Alleinverdienerabsetzbetrag und zum Verkehrsabsetzbetrag ist der Familienbonus Plus nicht "negativsteuerfähig".
3. Der Familienbonus Plus kann also - anders als der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Verkehrsabsetzbetrag - nicht zu einer Tarifsteuer "unter Null" (Gutschrift) führen.
BFG RV-7100032/2022 vom 9.2.2022
§ 33 Abs. 3a EStG 1988
So entschied das BFG:
1. Der Familienbonus Plus kann maximal mit jenem Betrag berücksichtigt werden, welcher der Höhe nach der Tarifsteuer nach § 33 Abs. 1 EStG entspricht.
2. Im Gegensatz zum Alleinverdienerabsetzbetrag und zum Verkehrsabsetzbetrag ist der Familienbonus Plus nicht "negativsteuerfähig".
3. Der Familienbonus Plus kann also - anders als der Alleinverdienerabsetzbetrag oder der Verkehrsabsetzbetrag - nicht zu einer Tarifsteuer "unter Null" (Gutschrift) führen.