14.06.2019, 14:28
Hallo Birgit,
also, ja ich würde die Anschaffung verbuchen und sie in die außergewohnlichen Belastung unterbringen.
LG
Reinhard
also, ja ich würde die Anschaffung verbuchen und sie in die außergewohnlichen Belastung unterbringen.
LG
Reinhard