Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Computerbrille
#3
Eine außergewöhnliche Belastung ist nur bei einer AN-Veranlagung möglich, das scheint mir bei diesem Sachverhalt aber nicht möglich zu sein.
Weil es den Hinweis auf Vorsteuerabzug gibt, kann es nur eine selbständige Tätigkeit sein

Ich sehe kein Hindernis für eine Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Computerbrille - von Birgit - 03.05.2019, 14:56
RE: Computerbrille - von Reinhard - 14.06.2019, 14:28
RE: Computerbrille - von Hendrich Günter - 15.06.2019, 16:13
RE: Computerbrille - von Reinhold Auer - 16.06.2019, 10:13
RE: Computerbrille - von Reinhold Auer - 16.06.2019, 15:36

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste