15.06.2019, 16:13
Eine außergewöhnliche Belastung ist nur bei einer AN-Veranlagung möglich, das scheint mir bei diesem Sachverhalt aber nicht möglich zu sein.
Weil es den Hinweis auf Vorsteuerabzug gibt, kann es nur eine selbständige Tätigkeit sein
Ich sehe kein Hindernis für eine Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
Weil es den Hinweis auf Vorsteuerabzug gibt, kann es nur eine selbständige Tätigkeit sein
Ich sehe kein Hindernis für eine Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Günter Hendrich, BÖB