Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Computerbrille
#4
RZ 1509 EStR: Die Aufwendungen sind nicht abzugsfähig, selbst wenn die Brille für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit unentbehrlich ist und ausschließlich in diesem Zusammenhang verwendet wird (VwGH 28.2.1995, 94/14/0154, betr. Bifokalbrille). Dies gilt auch für entsprechende Reparaturkosten (VwGH 15.2.1983, 82/14/0135). Die Aufwendungen sind jedoch abzugsfähig bei entsprechender betrieblicher oder beruflicher Veranlassung wie zB Schutzbrillen, Bildschirmbrillen, usw.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Computerbrille - von Birgit - 03.05.2019, 14:56
RE: Computerbrille - von Reinhard - 14.06.2019, 14:28
RE: Computerbrille - von Hendrich Günter - 15.06.2019, 16:13
RE: Computerbrille - von Reinhold Auer - 16.06.2019, 10:13
RE: Computerbrille - von Reinhold Auer - 16.06.2019, 15:36

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste