04.04.2022, 14:03
Liebes Forum,
wenn jemand ausschließlich oder zumindest überwiegend ZM-pflichtige EU-Leistungen (z.B. Handelsvermittler) hat, welche ja nicht in der UVA einzutragen sind, ist es dann trotzdem möglich, sich im Zuge einer Optierung zur Umsatzsteuerpflicht die Vorsteuern zu holen?
Vielen Dank!!!
wenn jemand ausschließlich oder zumindest überwiegend ZM-pflichtige EU-Leistungen (z.B. Handelsvermittler) hat, welche ja nicht in der UVA einzutragen sind, ist es dann trotzdem möglich, sich im Zuge einer Optierung zur Umsatzsteuerpflicht die Vorsteuern zu holen?
Vielen Dank!!!