06.04.2022, 23:40
Ich buche das auf 6010 EFZ-Löhne bzw. 6210 EFZ-Gehälter und die erhaltene Entschädigung dann auf 6126 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Arbeiter bzw. 6226 Erstattung EFZ gem. § 32 EpG Angestellte. Wird die Entschädigung bis zum Jahresende nicht überwiesen, weise ich sie in der Bilanz als sonstige Forderung aus.