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Dreiecksgeschäft
#2
Das hängt vom Sachverhalt ab (egal ob Ö das wusste oder nicht). Offenbar hatte DE die Ware nicht lagernd, bei einem Unternehmer in einem anderen EU-Staat bestellt (nennen wir ihn z.B. IT, Beginn der Warenbewegung in Italien) und den gesamten Transport von IT zu Ö organisiert ("unmittelbare Warenbewegung"), ohne beim Einkauf die UID des Abgangsstaates zu verwenden. Damit ist der erste Umsatz von IT zu D die bewegte Lieferung.
Dann wäre AT als dritter Unternehmer in der Reihe der sog. "Empfänger" eines Dreiecksgeschäftes: UVA: Kz 057 und 066

Manchmal sind solche Hinweise (hab ich in der Praxis auch schon gesehen) leider einfach nur pauschal vorgedruckt (sicherheitshalber nach dem Motto: "hilft's nicht, so schadet es auch nicht"), ohne dass ein Dreiecksgeschäft tatsächlich vorliegt. Gibt es also z.B. gar keinen Vorlieferanten, käme es bei Ö zum ig Erwerb mit Vorsteuerabzug als Empfänger einer igL von D.
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Dreiecksgeschäft - von Hendrich Günter - 07.04.2022, 23:28
RE: Dreiecksgeschäft - von GerhardKollmann - 08.04.2022, 11:22
RE: Dreiecksgeschäft - von Alexand - 09.04.2022, 08:36
RE: Dreiecksgeschäft - von GerhardKollmann - 26.05.2022, 17:21

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