20.04.2022, 18:03
Die pragmatische Lösung lautet:
Solange die behördliche Absonderung gilt, befindet sich der Arbeitnehmer in Quarantäne, auch wenn er krank ist (das wird ja bei insgesamt nicht wenigen Leuten zutreffen).
Das wiederum bedeutet auch, dass die Pendlerpauschale (leider) für diese gesamte Zeit der Quarantäne keine Berücksichtigung findet.
Die Überschneidung Quarantäne und Krankenstand war schon vor Corona eine sehr "unscharfe Sache". Die pragmatische Handhabung ist mir persönlich die liebste Variante.
Soweit ich weiß, korrigiert auch die ÖGK (wenn auch im Nachhinein) diesbezügliche Krankmeldungen, wenn die behördliche Quarantäne im Nachhinein dann bestätigt "auftaucht".
Solange die behördliche Absonderung gilt, befindet sich der Arbeitnehmer in Quarantäne, auch wenn er krank ist (das wird ja bei insgesamt nicht wenigen Leuten zutreffen).
Das wiederum bedeutet auch, dass die Pendlerpauschale (leider) für diese gesamte Zeit der Quarantäne keine Berücksichtigung findet.
Die Überschneidung Quarantäne und Krankenstand war schon vor Corona eine sehr "unscharfe Sache". Die pragmatische Handhabung ist mir persönlich die liebste Variante.
Soweit ich weiß, korrigiert auch die ÖGK (wenn auch im Nachhinein) diesbezügliche Krankmeldungen, wenn die behördliche Quarantäne im Nachhinein dann bestätigt "auftaucht".