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Übertragung Vorsteuer Mietkauf
#1
Ein Klient kauf ein Anlagegut im Zuge eines Mietkaufes. Bei dieser Art der Finanzierung ist die VSt sofort gesamt  zu überweisen. Dann kann ich mir diese mit der UVA wieder holen.

Nun möchte der Klient eine Übertragung der Vorsteuer beim Finanzamt durchführen, damit er sich die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer erspart. 

Liege ich hier korrekt, dass das der Käufer beantragen muss?  Hat jemand Erfahrung wie das praktisch abläuft? Geht das nur im Zuge der UVA oder auch separat nur für diesen Geschäftsfall?

Danke für die eure Hilfe
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Nachrichten in diesem Thema
Übertragung Vorsteuer Mietkauf - von Eva Maria - 17.06.2019, 17:39

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