01.05.2022, 14:05
Wie Herr Kurzböck schon sagt: Eine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG tritt nicht ein, wenn der Betreffende aufgrund derselben Tätigkeit bereits nach § 2 Abs. 1 Z 1-3 GSVG versichert ist.....