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Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden?
#3
Wie Herr Kurzböck schon sagt: Eine Pflichtversicherung als freier Dienstnehmer nach § 4 Abs. 4 ASVG tritt nicht ein, wenn der Betreffende aufgrund derselben Tätigkeit bereits nach § 2 Abs. 1 Z 1-3 GSVG versichert ist.....
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RE: Änderung Werkvertrag auf Freier Dienstvertrag - Gewerbe abmelden? - von ThG - 01.05.2022, 14:05

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