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Kurzarbeit - Mitarbeiterstände
#2
Normalerweise sollten es jene Beschäftigtenzahl jeweils sein, auf welche sich das konkrete Projekt bezieht.

Wenn also zwei voneinander organisatorisch abgegrenzte Bereiche mit unterschiedlichen SPV und unterschiedlichen Projektnummern zu unterschiedlichen Zeiten in die Kurzarbeit gehen, dann ist jener Beschäftigtenstand maßgeblich, welcher dem abgegrenzten Teilbereich entspricht.

Wenn ein Betrieb vier Niederlassungen hat und es geht vorerst EINE Niederlassung in die Kurzarbeit, so bezieht sich alles auf diese eine Niederlassung und nicht auf den Gesamtbetrieb.
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Nachrichten in diesem Thema
Kurzarbeit - Mitarbeiterstände - von KMst - 02.05.2022, 16:09
RE: Kurzarbeit - Mitarbeiterstände - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 03.05.2022, 16:21

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