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Exekution - Unterhaltspflicht
#1
Hallo,

DN schon einige Zeit beim DG beschäftigt.
Ich weiß nichts von Unterhaltspflichten für Kinder bzw. evtl. Gattin.
Exekution erhalten.
Abzug in der LV.
Dann gibt der DN Unterhaltspflichten bekannt (die ich natürlich auf der Drittschuldnererklärung nicht angegeben habe).

Ist es zulässig, einfach mit Geburtsurkunde die Unterhaltspflichten zu erfassen (und damit den pfändbaren Betrag zu kürzen)?
Oder benötige ich da ein anderes Dokument?

DANKE,
Robert
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Exekution - Unterhaltspflicht - von Robert - 19.06.2019, 09:24
RE: Exekution - Unterhaltspflicht - von Robert - 08.08.2019, 14:05
RE: Exekution - Unterhaltspflicht - von Robert - 08.08.2019, 17:28

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