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Bewegte Lieferung bei Reihengeschäft
#1
Hallo,

in meiner Recherche zum Thema Reihengeschäft wird immer nur der Begriff bewegte Lieferung verwendet:

Jetzt heißt es hier immer: Derjenige der die Lieferung veranlasst oder beauftrag hat die bewegte Lieferung.

Was ist hier genau mit „Lieferung veranlasst oder beauftragt“ gemeint?
  • Grundsätzlich hätten wir gesagt, dass derjenige der die Rechnung zB vom Spediteur bezahlt bzw. die Lieferung mit seinem eigenen Fuhrpark abholt/liefert hat die bewegte Lieferung.
  • DPD wird von uns beauftragt Pakete zu versenden, Rechnung von DPD wird von uns bezahlt. Versandkosten werden weiterverrechnet. Verschiebt sich hier die bewegte Lieferung?
  • Haben die Incoterms Auswirkungen auf die Beurteilung der bewegten Lieferung? (Im konkreten Fall handelt es sich um ab Werk. Ändert sich die Beurteilung, wenn zB. Frei Haus geliefert wird.)

Lg und danke für eure Hilfe
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Bewegte Lieferung bei Reihengeschäft - von Angela.L - 06.05.2022, 11:36

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