21.06.2019, 14:15
Die Leistung eines Vortragenden ist dort steuerpflichtig, wo der Auftraggeber ansässig ist (Empfängerort, Generalklausel B2B gem. § 3a Abs 6 UStG).
Der Tätigkeitsort ist irrelevant und würde nur bei Vorträgen für Nichtunternehmer (wohl eher die Ausnahme) eine Rolle spielen.
Ist der Auftraggeber ein ö Unt. und der Vortragende ausländischer Unternehmer, kommt es zum Reverse Charge.
Ob der Vortragende eine UID hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle (auch Rev. Ch. z.B. bei Vortragenden aus Drittländern).
Der Tätigkeitsort ist irrelevant und würde nur bei Vorträgen für Nichtunternehmer (wohl eher die Ausnahme) eine Rolle spielen.
Ist der Auftraggeber ein ö Unt. und der Vortragende ausländischer Unternehmer, kommt es zum Reverse Charge.
Ob der Vortragende eine UID hat, spielt dabei überhaupt keine Rolle (auch Rev. Ch. z.B. bei Vortragenden aus Drittländern).