Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Freiwillige Überzahlung
#2
Die Konsequenzen eines vereinbarten Entgelts lassen sich durch Vereinbarung leider nicht immer verhindern.

Ich müsste mir den konkreten Kollektivvertrag und dessen Einträge ansehen (was ich mir aber erspare, da es da einfach auch mehrere Kollektivverträge gibt und ich im Forum keine KV-Analysen anbieten kann), denke aber dass es klüger wäre die Überzahlung monatlich geringer anzusetzen und sie dann in weiterer Folge somit auch in UZ und WR einzubeziehen, was dann betraglich mehr oder weniger auf dasselbe hinausläuft (aus steuerlicher Sicht und aus SV-Sicht hat man dann dem Arbeitnehmer möglicherweise für den Nettobetrag gleichzeitig etwas erspart).

So kann es nämlich auch sein, dass eine Überzahlung dann auch die Basis zur Ermittlung von Überstundengrundlohn und Überstundenzuschlag erhöht und man muss auch in Bezug auf die Widerrufbarkeit achten, dass man diese so vereinbart, dass sie dann auch tatsächlich "gezogen" werden kann. Um ein Widerrufsrecht auszuüben, bedarf es nämlich zudem einer sachlichen Rechtfertigung.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Freiwillige Überzahlung - von Christoph0105 - 25.05.2022, 20:07
RE: Freiwillige Überzahlung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 26.05.2022, 10:28

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste