26.05.2022, 17:21
Verschickt ein deutscher Unternehmer eine Ware von s e i n e m Lager aus Holland an einen ö Unternehmer, handelt es sich um eine in den NL steuerfreie ig. Lieferung und in Ö um einen ig. Erwerb. Wenn nur 2 Unternehmer beteiligt sind, ist ein Dreiecksgeschäft nicht möglich. So wird der Fall geschildert.
Anders, wie bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt, wenn der deutsche Unternehmer die Ware von einem a n d e r e n Unternehmer aus den NL bestellt und die Warenbewegung unmittelbar von NL nach Ö erfolgt. Dann Reverse Charge bei Ö (057 und 066).
Anders, wie bereits in meiner ersten Antwort ausgeführt, wenn der deutsche Unternehmer die Ware von einem a n d e r e n Unternehmer aus den NL bestellt und die Warenbewegung unmittelbar von NL nach Ö erfolgt. Dann Reverse Charge bei Ö (057 und 066).