30.05.2022, 12:44
Vielen Dank!
Das heißt, freie Dienstnehmer:innen können auch GSVG-versichert sein?
Also wenn nun die bestehenden Werkverträge der Dolmetscher:innen auf freie Dienstverträge umgewandelt werden, bleiben die GSVG-versicherten weiterhin GSVG versichert.
Das heißt die Anmeldung bei der ÖGK unterbleibt, nur die Werkvertragsmeldung (E18) wird bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt.
Und können dann neu eintretende Dolmetscher:innen ASVG-versichert werden (sollten sie noch nicht GSVG-versichert sein)? Monatliche Abrechnung an die ÖGK, Werkvertragsmeldung (E18) bis Ende Februar des Folgejahres.
Bin ich für Buchempfehlungen oder spezielle Weiterbildungen in diesem Bereich sehr dankbar
Mit lieben Grüßen, Ingrid Neissl
Das heißt, freie Dienstnehmer:innen können auch GSVG-versichert sein?
Also wenn nun die bestehenden Werkverträge der Dolmetscher:innen auf freie Dienstverträge umgewandelt werden, bleiben die GSVG-versicherten weiterhin GSVG versichert.
Das heißt die Anmeldung bei der ÖGK unterbleibt, nur die Werkvertragsmeldung (E18) wird bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt.
Und können dann neu eintretende Dolmetscher:innen ASVG-versichert werden (sollten sie noch nicht GSVG-versichert sein)? Monatliche Abrechnung an die ÖGK, Werkvertragsmeldung (E18) bis Ende Februar des Folgejahres.
Bin ich für Buchempfehlungen oder spezielle Weiterbildungen in diesem Bereich sehr dankbar
Mit lieben Grüßen, Ingrid Neissl