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Vorsteuer Vermietung
#3
Ganz schlechtes Karma ;-) und sehr häufig vorkommender Fall

Positive Vorsteuerberichtigung wäre ausnahmsweise möglich, wenn zuerst Liebhaberei und dann fremdübliche Vermietung;
nicht aber bei Eigennutzung oder Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder.

Eine von vornherein bestehende Vermietungsabsicht wird sich nach 5 Jahren kaum mehr nachweisen lassen, zumal der Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit nach BAO inneralb von 5 Monaten dem FA zu melden gewesen wäre.
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Nachrichten in diesem Thema
Vorsteuer Vermietung - von wito75 - 29.06.2022, 10:30
RE: Vorsteuer Vermietung - von Hendrich Günter - 30.06.2022, 09:46
RE: Vorsteuer Vermietung - von GerhardKollmann - 10.08.2022, 13:08
RE: Vorsteuer Vermietung - von wito75 - 11.08.2022, 07:48
RE: Vorsteuer Vermietung - von GerhardKollmann - 16.08.2022, 19:05
RE: Vorsteuer Vermietung - von Parisa - 29.08.2022, 20:18
RE: Vorsteuer Vermietung - von Bague - 30.08.2022, 20:50
RE: Vorsteuer Vermietung - von wito75 - 31.08.2022, 11:32

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