10.08.2022, 13:08
Ganz schlechtes Karma ;-) und sehr häufig vorkommender Fall
Positive Vorsteuerberichtigung wäre ausnahmsweise möglich, wenn zuerst Liebhaberei und dann fremdübliche Vermietung;
nicht aber bei Eigennutzung oder Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder.
Eine von vornherein bestehende Vermietungsabsicht wird sich nach 5 Jahren kaum mehr nachweisen lassen, zumal der Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit nach BAO inneralb von 5 Monaten dem FA zu melden gewesen wäre.
Positive Vorsteuerberichtigung wäre ausnahmsweise möglich, wenn zuerst Liebhaberei und dann fremdübliche Vermietung;
nicht aber bei Eigennutzung oder Vermietung an unterhaltsberechtigte Kinder.
Eine von vornherein bestehende Vermietungsabsicht wird sich nach 5 Jahren kaum mehr nachweisen lassen, zumal der Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit nach BAO inneralb von 5 Monaten dem FA zu melden gewesen wäre.