Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Vorsteuer Vermietung
#7
Hallo Parisa,
die Afa muss gem. RZ 6432 Est-RL von den fiktiven AK berechnet werden, wenn innerhalb der vergangenen 10 Jahre keine Einkünfte damit erzielt wurden. Gem. RZ 6441 Est-RL kann das nur mittels Liegenschaftsbewertung erfolgen, wobei die Kosten dafür sofort abzugsfähige Werbungskosten sind. Für den Grundanteil sind gem. § 16 (1) Z 8 lit. d EStG grundsätzlich 40% auszuscheiden, alternativ kann das Aufteilungsverhältnis entsprechend der GrundanteilV 2016 (20%-30%-40%) herangezogen werden (RZ 6447 ESt-RL).
Eine "Indexierung" des ursprünglichen Kaufpreises ist nie vorgesehen, ich könnte mir allerdings vorstellen, dass die Finanz nichts dagegen hat, wenn der ursprüngliche KP als Basis verwendet wird. Man würde sich dabei die Ausgaben für die Bewertung ersparen. Es gilt allerdings abzuwägen, wie sich die KP in der entsprechenden Lage in den 6 Jahren entwickelt haben.
LG
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Vorsteuer Vermietung - von wito75 - 29.06.2022, 10:30
RE: Vorsteuer Vermietung - von Hendrich Günter - 30.06.2022, 09:46
RE: Vorsteuer Vermietung - von GerhardKollmann - 10.08.2022, 13:08
RE: Vorsteuer Vermietung - von wito75 - 11.08.2022, 07:48
RE: Vorsteuer Vermietung - von GerhardKollmann - 16.08.2022, 19:05
RE: Vorsteuer Vermietung - von Parisa - 29.08.2022, 20:18
RE: Vorsteuer Vermietung - von Bague - 30.08.2022, 20:50
RE: Vorsteuer Vermietung - von wito75 - 31.08.2022, 11:32

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste