08.09.2022, 11:54
Wenn von vorneherein befristet eine Sachleistung vereinbart wird, dann ist aus der Befristungsvereinbarung heraus schon im Normalfall ableitbar, dass die Vereinbarung ersatzlos ausläuft. Sicherheitshalber kann man das auch im Zuge der Vereinbarung klarstellen.
Was dann wirklich konkret "auf dem Papier" stand bzw. steht, das muss man sich dann halt anschauen.
Was dann wirklich konkret "auf dem Papier" stand bzw. steht, das muss man sich dann halt anschauen.