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Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden
#1
https://www.kleinezeitung.at/politik/inn...eguenstigt


Weitere Änderungen bei Elektro-KFZ geplant:

Ab 1.1.2023 soll sowohl ein Kostenersatz des Arbeitgebers für Ladestrom als auch für die (teilweise) Kostentragung bzw. Zurverfügungstellung einer Ladestation beim Arbeitnehmer keinen Sachbezug mehr auslösen.

Anmerkung: dies muss dann wohl erst mittels Änderungsantrages zur Regierungsvorlage betreffend das Teuerungs-Entlastungspaket III in die Wege geleitet werden. Im Moment findet sich dieser Eintrag dort noch nicht. Es ist davon auszugehen, dass dieses Vorhaben kurzfristig beschlossen wurde, aber legistisch erst sauber ausgearbeitet werden muss.
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Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 16.09.2022, 09:18

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