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Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden
#3
Vielen Dank für den Hinweis. Das war - so denke ich - auch dem verlinkten Zeitungsartikel zu entnehmen.

Mein Zusatzkommentar bezog sich nämlich genau darauf.
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RE: Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 18.09.2022, 17:50

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