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Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden
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Hier verlinkt der Ministerratsvortrag vom 14.9.2022, aus dem dieses Thema stammen dürfte (siehe Seite 6 oben).
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RE: Kostenersatz für das Aufladen von Elektro-KFZ sowie das Zurverfügungstellen von Ladestationen soll ab 1.1.2023 abgabenbefreit werden - von CGV1 - 20.09.2022, 10:37

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