20.09.2022, 16:25
Hallo,
hätte eine Frage zu einem Restschuldbefreiungsverfahren. MA ist Grenzgängerin, haben von einer Rechtsanwaltskanzlei in DE ein Schreiben erhalten, das sie von einem Amtsgericht in DE zum Insolvenzverwalter bestellt wurden.
Wir sollen jetzt die pfändbaren Beträge an den Masseverwalter überweisen. Muss man das rechtlich machen? (kein Titel in AT) Wenn ich das richtig verstanden habe, was in der Eu-Insolvenzverordung steht, müssten wir es in der PV berücksichtigen.
Vielen Dank
hätte eine Frage zu einem Restschuldbefreiungsverfahren. MA ist Grenzgängerin, haben von einer Rechtsanwaltskanzlei in DE ein Schreiben erhalten, das sie von einem Amtsgericht in DE zum Insolvenzverwalter bestellt wurden.
Wir sollen jetzt die pfändbaren Beträge an den Masseverwalter überweisen. Muss man das rechtlich machen? (kein Titel in AT) Wenn ich das richtig verstanden habe, was in der Eu-Insolvenzverordung steht, müssten wir es in der PV berücksichtigen.
Vielen Dank