21.09.2022, 19:54
Vielen dank für die Antwort. Der DN ist Grenzgänger bei der LV wird ihm keine Lohnsteuer abgezogen. Kann man für die Berechnung der pfändbaren Beträge die fiktive Lohnsteuer abziehen? Oder ist dann die Grundlage Bruttobezüge - SV?
Danke
Danke