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Abfindung für Verdienstentgang
#4
Eine unter dem Titel Verdienstentgang erhaltene Ersatzleistung (z.B. Versicherungsleistung) ist steuerpflichtige Einnahme in jener Einkunftsart, die der Ausfall betroffen hätte (EStR Rz 1071).

Den steuerlichen Erfassungszeitpunkt müsste man sich im Fall einer Renten- bzw. Ratenvereinbarung im Detail ansehen.

Viele Grüße
Steuerberater und Gerichtssachverständiger
Kollegiale Beratung, Rechtsmittel, Gutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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Nachrichten in diesem Thema
Abfindung für Verdienstentgang - von wito75 - 24.05.2019, 14:59
RE: Abfindung für Verdienstentgang - von Steuerexperte - 14.07.2019, 19:12

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