19.10.2022, 12:51
Dadurch, dass erst nach Ablauf der drei Monate feststeht, ob tatsächlich Überstunden vorliegen, mangelt es in der Tat an der Regelmäßigkeit. Insoweit ist eine "Schnittberechnung" daher auch kein Thema, wenn der Schnitt auf drei Monate Rückschauzeitraum abstellt.