Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung
#2
Begünstigt ist bei der Ausnahme nach § 2 Abs. 7a Sachbezugswerteverordnung definitiv nur der Bereich "Wohnraum und Betriebskosten".

Das Tragen der Heizkosten ist in einer separaten Bestimmung geregelt und zwar in § 2 Abs. 8 und 9 geregelt.

Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten für eine "kleine sachbezugsfreie Dienstwohnung", so ist der Heizkostensachbezug zum Ansatz zu bringen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Stromkosten und Heizung bei kleiner Dienstwohnung - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 21.10.2022, 17:18

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste