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Grundlegende Änderungen bei IG Lieferungen ab 1.1.2020
#1
Wir haben gelesen, dass es ab 2020 große Änderungen bezüglich notwendiger Nachweise bei den IG Lieferungen auf Grund einer Sofortmaßnahme der EU-Kommission geben soll.

Der Eintrag in der ZM ist nun zwingend erforderlich.
Wenn der Verkäufer den Versand organisiert benötigt er mindestens 2 Nachweise für den erfolgten Transport.
Im Abholfall ist eine schriftliche Erklärund des Erwerbers nötig.

Wissen Sie, wo man das genauer nachlesen kann?
Man muss ja die Klienten informieren!

Vielen Dank
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Grundlegende Änderungen bei IG Lieferungen ab 1.1.2020 - von Manfred - 16.07.2019, 15:49

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