04.11.2022, 19:15
Aus der Erfahrung zahlreicher arbeitsrechtlicher Prozesse, die ich schon geführt habe, kann ich Ihnen sagen, daß es wirklich sehr vom Einzelfall abhängt - was natürlich auch an der allgemeinen Formulierung des Gesetzestextes liegt.
Eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz ist bei den österreichischen Arbeitsgerichten freilich unverkennbar, je weiter im Osten Österreich desto stärker.
Bitte auch unbedingt auf kollektivvertragliche oder arbeitsvertragliche Verfallsfristen aufpassen - je nach Formulierung können diese auch für Klagen nach dem DHG gelten. Oft ist rasches Handeln gefragt - auch wegen der 6-Monats-Verfallsfrist nach § 6 DHG für Ersatzansprüche aufgrund leichten Verschuldens.
Mit besten Grüßen
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Dr. Felix Karl Vogl
Rechtsanwalt & Steuerberater
Penthouse Alpina
Bahnhofstraße 34 Top 12
6780 Schruns
Österreich/Austria
Telefon: +43 (0) 5556 21021
Telefax: +43 (0) 5556 21021-99
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-steuerberater.at
Website: www.rechtsanwalt-steuerberater.at
Bei sämtlichen meiner Stellungnahmen in diesem Forum handelt es sich um allgemeine Einschätzungen, die eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen können und sollen, sowie um reine Gefälligkeiten, weshalb für die Richtigkeit des Inhaltes sämtlicher Stellungnahmen jedwede Haftung abgelehnt wird.
Eine arbeitnehmerfreundliche Tendenz ist bei den österreichischen Arbeitsgerichten freilich unverkennbar, je weiter im Osten Österreich desto stärker.
Bitte auch unbedingt auf kollektivvertragliche oder arbeitsvertragliche Verfallsfristen aufpassen - je nach Formulierung können diese auch für Klagen nach dem DHG gelten. Oft ist rasches Handeln gefragt - auch wegen der 6-Monats-Verfallsfrist nach § 6 DHG für Ersatzansprüche aufgrund leichten Verschuldens.
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