07.11.2022, 11:47
Voraussetzungen
Die Pauschalierung kann angewendet werden, wenn die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Umsätze bis 35.000 Euro) anwendbar ist (ab der Veranlagung 2021). Unschädlich ist, wenn die Umsatzsteuerbefreiung nur deswegen nicht anwendbar ist, weil auch Umsätze erzielt wurden, die zu Einkünften führen, die von der Pauschalierung nicht betroffen sind (z.B. Vermietungseinkünfte) oder weil auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 verzichtet wurde.
lg
Die Pauschalierung kann angewendet werden, wenn die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 (Umsätze bis 35.000 Euro) anwendbar ist (ab der Veranlagung 2021). Unschädlich ist, wenn die Umsatzsteuerbefreiung nur deswegen nicht anwendbar ist, weil auch Umsätze erzielt wurden, die zu Einkünften führen, die von der Pauschalierung nicht betroffen sind (z.B. Vermietungseinkünfte) oder weil auf die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994 verzichtet wurde.
lg