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Auslandsdienstreise
#1
Ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens ohne Betriebsstätte in Österreich macht gelegentlich (10-15 mal pro Jahr) Dienstreisen zum Stammhaus in Deutschland.

Beim deutschen Unternehmen wird die Meinung vertreten, dass dieser Dienstnehmer an den in Deutschland tätigen Tagen in Deutschland zur Sozialversicherung anzumelden und auch steuerlich erfassen zu wäre.

Aus meiner Sicht ist das nicht richtig und wäre abgesehen davon ein gewaltiger Mehraufwand.

Hat hierzu jemand konkrete Erfahrungen? Es müsste doch völlig ausreichend sein, wenn er bei Dienstreisen die A1-Bescheinigung mitführt, oder? Und auch das ist etwas, was meiner Erfahrung nach im Normalfall bei einem ein- oder zweitägigen Ausflug nach Deutschland nicht gemacht wird.
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Auslandsdienstreise - von Pfeiffer - 10.11.2022, 15:14
RE: Auslandsdienstreise - von PRad - 11.11.2022, 09:15

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