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Auslandsdienstreise
#4
Nein. Der Fehler liegt komplett bei mir. Ich las ursprünglich fälschlicherweise, dass der Dienstnehmer in Deutschland ansässig wäre. 

Die SV ist damit komplett in Österreich. Die 10 bis 15 Tage im Stammhaus ändern an dieser Betrachtung überhaupt nichts.

Betreffend die Lohnsteuer wäre aus meiner Sicht Art. 15 Abs. 2 des DBA maßgeblich, wonach tatsächlich für die Tage des Aufenthaltes in Deutschland die deutsche Lohnsteuer "anfällt".
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Nachrichten in diesem Thema
Auslandsdienstreise - von Pfeiffer - 10.11.2022, 15:14
RE: Auslandsdienstreise - von PRad - 11.11.2022, 09:15
RE: Auslandsdienstreise - von Wilhelm Kurzböck - WIKU - 11.11.2022, 09:39

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