17.07.2019, 15:40
Ich würde dem Finanzamt schreiben, dass keine Beschäftigten mehr da sind und dass die Jahreslohnzettel ja nach der neuen Rechtslage erst bis Ende Februar 2020 übermittelt werden müssen.
Vielleicht sagen Sie auch der Gemeinde schriftlich Bescheid, damit die nicht auch nervös werden.
Nachdem die Betriebsstätte ja nicht geschlossen wird, müssen Sie ja auch keine vorzeitige KommSt-Erklärung schicken.
Vielleicht sagen Sie auch der Gemeinde schriftlich Bescheid, damit die nicht auch nervös werden.
Nachdem die Betriebsstätte ja nicht geschlossen wird, müssen Sie ja auch keine vorzeitige KommSt-Erklärung schicken.