das wird den VSt-Abzug auch nicht ermöglichen, weil eine Option zur Steuerpflicht voraussetzt, dass der Mieter mind. 95% mit steuerpflichtigen Umsätzen tätigen muss (siehe Findok, RZ 899a ff USt-RL sowie nachstehenden link).
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fue...aften.html
LG
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fue...aften.html
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